Direkt zum Inhalt

Berner Kommentar BK

Das Schweizer Privatrecht umfassend kommentiert

Der Berner Kommentar bietet Kommentierungen zum Schweizer Privatrecht. Dabei werden praxisrelevante Fragen in ihrem theoretischen Zusammenhang präsentiert. Jeder einzelne Band ist wissenschaftlich fundiert und trotzdem einfach in der Anwendung – somit ein unerlässliches Werkzeug für Praktiker und Wissenschafter sowie ein unverzichtbares Arbeitsmittel im Studium.

Bewährt seit über 100 Jahren

1909 gegründet, hat sich die Reihe im Laufe der Jahrzehnte zum umfassendsten und wichtigsten Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht entwickelt. Regelmässige Neuerscheinungen der einzelnen Kommentierungen und die Berner-Kommentar-Updates halten den Berner Kommentar aktuell.

Herausgeber und Autoren

Seit dem 1. Juli 2016 teilen sich Professorin Dr. Regina Aebi-Müller, Fürsprecherin, Professorin für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung an der Universität Luzern, und Professor Christoph Müller, LL.M. (Columbia), ordentlicher Professor für Privatrecht an der Universität Neuenburg, Rechtsanwalt, die Herausgeberschaft. Die Autoren der einzelnen Bände sind handverlesen und renommierte Experten in den jeweiligen Rechtsbereichen.


Jean-Fritz StöckliManfred Rehbinder

Der Arbeitsvertrag: Der Einzelarbeitsvertrag, Art. 319-330b OR

Stämpfli Verlag, 2. Auflage 2010, ISBN 978-3-7272-3361-6

Seit dem Erscheinen der von Manfred Rehbinder verfassten Vorauflage (1985) ist die Entwicklung im Einzelarbeitsvertragsrecht vor allem durch eine wesentlich dichtere Rechtsprechung geprägt. Vermehrt sind auch die Urteile kantonaler Gerichte verfügbar gemacht worden. Dadurch wurde die Rechtssicherheit deutlich erhöht. Auch sind vermehrt normative Bestimmungen von Gesamtarbeitsverträgen als weitere wichtige Rechtsquelle exemplarisch in den Kommentar eingearbeitet worden.

? Inhalt       ➡ Printversion

Jean-Fritz Stöckli, Manfred Rehbinder

Der Arbeitsvertrag, Art. 331-355 und Art. 361-362 OR

Stämpfli Verlag, 2. Auflage 2014, ISBN 978-3-7272-3375-3

Seit der von Manfred Rehbinder verfassten Vorauflage aus dem Jahr 1992 hat der Gesetzgeber das Recht des Betriebsübergangs revidiert, die Massenentlassung, das Recht am Arbeitnehmerdesign und die Sozialplanpflicht neu geregelt. Im Gesetz sind die zwingenden Bestimmungen in Art. 361 und 362 nicht mehr vollzählig aufgeführt. Das ist in der Lehre aus theoretischer Sicht begrüsst worden, hat bei Rechtsanwendern aber neue Fragen aufgeworfen. Deshalb sind in dieser Kommentierung am Seitenrand nicht nur die in Art. 361 und 362 OR ausdrücklich erwähnten Bestimmungen mit Strichen gekennzeichnet, sondern auch jene, bei welchen sich die zwingende Wirkung aus dem Wortlaut oder dem Sinn des Gesetzes ergibt. Literatur und Rechtsprechung sind besonders umfangreich in den Bereichen der missbräuchlichen Kündigung, der fristlosen Entlassung, der Befristung, der Kündigung zur Unzeit und des Konkurrenzverbots eingearbeitet worden.

? Inhalt       ➡ Printversion

Jean-Fritz Stöckli, Manfred Rehbinder

Der Arbeitsvertrag: Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag, Art. 356-360 OR
(Neuauflage ab Herbst 2023 verfügbar)

Stämpfli Verlag, 1. Auflage 1999, ISBN 978-3-7272-3434-7

Mit der Kommentierung des Gesamtarbeitsvertrags und des Normalarbeitsvertrags wird der Teilband zum Arbeitsvertrag im Berner Kommentar vervollständigt. Einleitend wird das kollektive Arbeitsrecht in der Übersicht dargestellt. Grundlegende Ausführungen betreffen die normative Wirkung des Gesamtarbeitsvertrags. Die Allgemeinverbindlicherklärung wird im Zusammenhang mit der persönlichen Vertragsbindung erläutert, das Arbeitskampfrecht im Zusammenhang mit der Friedenspflicht. Die Kommentierung enthält Hinweise auf die geplante Einführung zwingender Bestimmungen im Normalarbeitsvertragsrecht im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen mit der EU. Neben der Gerichtspraxis ist die Rechtsprechung von Verbandsschiedsgerichten eingearbeitet.

? Inhalt       ➡ Printversion
Melden sie sich für den Arbeitsrecht-Newsservice an und bleiben Sie informiert.